Eine Schule, die Individualität zulässt!
12 Klassen / 6 Freizeitgruppen
220 Kinder
Wir sind stolze Besitzer des Schulsport-Gütesiegel in Bronze!

Leitgedanken:



Kooperationspartner:
Elternverein, Gemeinden, Kindergärten, Wienerwaldgymnasium, Landwirtschaftliche Fachschule, Musikschule, Biosphärenpark Wienerwald, ÖKOLOG-Netzwerk, Klima:aktiv, Buchklub der Jugend, Begabtenakademie NÖ, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, Pädagogische Hochschule NÖ
Österreichische Schulsporthilfe (Direktlink zum Plakat)
Unser Auftrag (Hausordnung der VS Tullnerbach)
1. Grundsätze, Werte und gemeinsames Miteinander
Die Volksschule Tullnerbach ist ein Ort des Lernens, der Sicherheit und des respektvollen Zusammenlebens. Grundlage unseres Handelns sind:
- Respekt und Höflichkeit
- Gewaltfreiheit in Sprache und Handlung
- Grundwerte Österreichs, demokratische Mitbestimmung
- Gleichberechtigung und wertschätzender Umgang
- Schutz und Wohlbefinden aller Kinder
- Verantwortungsbewusstsein, Sauberkeit und Ordnung
- Pflege von Kultur und Brauchtum in Niederösterreich
Unsere Haltung lautet: „Leise – langsam – freundlich – friedlich!“
2. Geltungsbereich
Die Ordnung gilt:
- im gesamten Schulgebäude und Schulgelände
- während Unterricht und Nachmittagsbetreuung
- am Schulweg, soweit schulische Verantwortung greift
- bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen
3. Unterrichts- und Betreuungszeiten
- Schulhausöffnung: 7:45 Uhr
- Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr
- Toröffnung: 7:45–8:00 Uhr, dann aus Sicherheitsgründen geschlossen
- Nachmittagsbetreuung: bis spätestens 17:00 Uhr
- Entlassungszeiten nach Anmeldung: 14:50 / 15:00 / bis 16:00 / bis 17:00
Kinder verlassen das Schulgelände unmittelbar nach Unterrichts- oder Betreuungsende.
4. Pflichten und Verhalten der Schulkinder
Die Kinder …
- kommen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht
- halten sich an Klassen- und Schulregeln
- befolgen Anweisungen von Lehrer:innen und Aufsichtspersonen
- gehen respektvoll und höflich miteinander um
- lösen Konflikte friedlich
- halten Gänge frei, laufen nicht und raufen nicht
- achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit
- gehen sorgfältig mit allen Unterrichtsmitteln und dem Schuleigentum um
- tragen Hausschuhe im Schulhaus
- bringen keine gefährlichen Gegenstände mit
- verwenden keine elektronischen Geräte (siehe Kapitel Digitale Geräte)
- stellen Scooter und Fahrräder an vorgesehene Plätze (keine Haftung)
5. Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
Eltern und Erziehungsberechtigte …
- unterstützen ihre Kinder zuverlässig und sorgen für regelmäßigen Schulbesuch
- informieren bei Abwesenheit bis 7:45 Uhr persönlich oder telefonisch
- geben Änderungen von Adresse, Telefonnummer oder Familienverhältnissen sofort bekannt
- stellen sicher, dass Unterrichtsmittel und Informationen (z. B. SchoolFox) rechtzeitig vorliegen
- informieren die Schule über gesundheitliche oder psychische Bedürfnisse
- melden Infektionskrankheiten und Läusebefall unverzüglich
- achten auf angemessene Kleidung und gesunde Jause
- sind verantwortlich, wenn das Kind alleine nach Hause geht
- vereinbaren Gesprächstermine vorab (nicht unangemeldet erscheinen)
- behandeln das Schulteam und andere Familien respektvoll
- ersetzen vorsätzlich verursachte Schäden am Schul- oder Privateigentum
6. Aufgaben und Haltung des Schul- und Freizeitpädagog:innenteams
Lehrer:innen und Freizeitpädagog:innen …
- schaffen ein positives, lernförderliches und sicheres Umfeld
- fördern die Kinder bestmöglich und leiten zur Selbstständigkeit an
- vermitteln soziale Kompetenzen
- informieren transparent über Lernfortschritte und Förderbedarfe
- pflegen wertschätzende Kommunikation
- arbeiten kooperativ im Team und mit der Elternschaft
- sind Ansprechpersonen bei Sorgen, Konflikten und Problemen
- halten die Kinderschutzrichtlinien konsequent ein
7. Verhalten im Schulhaus und am Schulgelände
- Rücksicht, höflicher Umgang und gewaltfreie Kommunikation stehen im Vordergrund
- Müll wird getrennt und ordnungsgemäß entsorgt
- Möbel, Geräte und Materialien sind sorgfältig zu behandeln
- gefährliche oder störende Gegenstände bleiben zu Hause
- das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden
8. Pausen- und Hofregeln
- Die Pause dient der Erholung
- Der Pausenhof darf nur mit Aufsicht betreten werden
- Es wird nicht geworfen, geschubst oder gefährlich gespielt
- Das Verlassen des Schulgeländes ist jederzeit untersagt
9. Sicherheit & Gesundheit
- Evakuierungs- und Brandschutzwege sind freizuhalten
- Das Schulgelände darf zwischen 7:00 und 15:00 Uhr nicht mit privaten PKW befahren werden
- Aussteigen und Abholen nur an der markierten Zone
- Bei Sportunterricht: kein Schmuck, lange Haare zusammengebunden
- Erkrankungen und Verletzungen werden den Eltern gemeldet
- Wertgegenstände sind zu Hause zu lassen (keine Haftung)
10. Digitale Geräte (Handys, Smartwatches, Tablets)
- Geräte sind vom Betreten bis zum Verlassen der Schule ausgeschaltet in der Schultasche
- Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind ohne pädagogische Genehmigung verboten
- Bei Verstößen wird das Gerät sicher verwahrt und den Eltern zurückgegeben
11. Kleidungsvorschriften
- Kleidung soll der schulischen Lernumgebung entsprechen
- Keine beleidigenden, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucke
- Kappen, Mützen und Kapuzen werden im Unterricht in der Regel abgenommen
- Schmuck oder Accessoires, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zu vermeiden
12. Eigentum & Haftung
- Kinder tragen Verantwortung für ihre persönlichen Dinge
- Schule haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände
- Schäden am Schuleigentum sind sofort zu melden und zu ersetzen
13. Schulveranstaltungen & Ausflüge
- Es gelten dieselben Regeln wie im Schulalltag
- Die Teilnahme ist verpflichtend
- Die Aufsicht können gemäß SchUG auch externe geeignete Personen übernehmen
- Kinder können ausgeschlossen werden, wenn ihre Sicherheit oder die anderer gefährdet wäre
14. Kinderschutz & Konfliktmanagement
Alle Erwachsenen an der Schule:
- schützen Kinder vor körperlicher und psychischer Gewalt
- handeln bei Verdachtsfällen gemäß Schulwegplan Kinderschutz
- ermöglichen niederschwellige Konfliktlösung (Gespräch, Klassenrat, Mediation)
Kinder haben das Recht:
- gehört zu werden
- Sorgen zu äußern
- Unterstützung zu erhalten
15. Konsequenzen bei Regelverstößen
Je nach Situation:
- klärendes Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten
- Beseitigen von Verunreinigungen, wenn zumutbar
- Einziehen digitaler Geräte (Rückgabe an Eltern)
- Ausschluss von Veranstaltungen bei Gefahr für sich oder andere
16. Mitbestimmung & Kommunikation
- Anliegen werden zuerst mit der zuständigen Lehrperson besprochen
- Elternverein, Klassenforen und Schulforum gestalten das Schulleben mit
- Kommunikation erfolgt über SchoolFox, Elternbriefe und Gesprächstermine
17. Inkrafttreten & Veröffentlichung
- Die Hausordnung tritt mit dem Schuljahr 2025/26 in Kraft
- Sie ist im Schulgebäude und online einsehbar
- Eltern bestätigen jährlich die Kenntnisnahme
- Änderungen erfolgen nach Beschluss des Schulforums